
Die widerrechtliche Drohung ist ein Tatbestand, dessen erfüllte Voraussetzungen zur Anfechtbarkeit einer Willenserklärung nach {§|123|bgb|juris} Abs. 1 BGB berechtigen. Besonderheit im Vergleich zu allen anderen Tatbeständen, die zur Anfechtung berechtigen (Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum, Eigenschaftsirrtum, Übermittlungsirrtum und arglisti...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Widerrechtliche_Drohung
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